TÜV für Fremdkrane

An sämtlichen Baukranen ist jährlich eine TÜV-Prüfung durchzuführen. Geprüft wird dabei vorallem die Funktionsfähigkeit und die Sicherheit der Krane.

Unser Geschäftsführer, Herr Dipl.-Ing. (FH) Markus Weidenhiller, wurde von der Berufsgenossenschaft Holz und Metall gemäß § 28 der Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ (BGV D6) zum Sachverständigen für die Durchführung der wiederkehrenden Prüfung an Turmdrehkranen ermächtigt.

Für die Ermächtigung wurde die Zulassungs-Nr. BG-Z 2367 erteilt.

Wenn wir die jählrichen TÜV-Prüfungen auch für Ihre/n Kran/e übernehmen sollen, können Sie uns jederzeit telefonisch, per Mail oder über unser Kontaktformular beauftragen. Wir sind vorallem im Raum Ingolstadt, Eichstätt, Roth und Neumarkt tätig. Aber auch weiter entfernte Baukrane sind für uns kein Problem.

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